Образование за рубежом
Можно ли таким образом поступить в немецкий университет ?
Здравствуйте, у меня такой вопрос :сейчас я оканчиваю 11 класс и хочу поступить в немецкий университет, но к сожалению язык знаю не очень хорошо, возможно ли поступление в Германию без сдачи нем. в ЕГЭ, допустим, поступить в наш институт, подтянуть язык и потом уже перевестись как-нибудь в Германию ?
Есть институт Гете в Москве и Питере. Его диплом по языу признается\ в Германии
вас не примут в немецкий вуз без законченых 2 курсов вуза у себя в стране . у них 13 летнее среднее образование, и им совершенно не упал ваш ЕГЭ по немецкому, поскольку совершенно другие сертификаты требуются для поступления. странно что вы УЖЕ в 11 классе, УЖЕ собираетесь поступать но совершенно ни чего про систему поступления в германии не знаете
Studienvisum
Die Einreise zur Aufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland bedarf in der Regel der Aufenthaltsgenehmigung in der Form des so genannten Sichtvermerks oder Visums.
Wie erhalte ich ein Studentenvisum für Deutschland?
Ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigt, muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragt werden (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten).
Dabei ist u. a. erforderlich, Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. Ggfs. ist es auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte.
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.
Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Antragsformulare für einen längerfristigen Aufenthalt können auch hier heruntergeladen werden:
Visabestimmungen
Deutsche Auslandsvertretungen
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können den erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Sie können als Studienbewerber/in dieses Visum beantragen, wenn Sie von einer deutschen Hochschule einen Zulassungsbescheid für das Fachstudium erhalten haben.
Der Sichtvermerk wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung – Botschaft, Konsulat – beantragt. Die Auslandsvertretung überprüft die Finanzen und holt die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Liegen der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von 3 Wochen und 2 Arbeitstagen keine Einwände der Ausländerbehörde vor – d.h. die Ausländerbehörde ist nicht dagegen –, gilt die Zustimmung als erteilt, der Sichtvermerk kann ausgestellt werden. Der Sichtvermerk hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Der Wechsel des Studiengangs stellt einen Wechsel des Aufenthaltszwecks dar. Innerhalb der ersten 3 Fachsemester ist ein solcher Wechsel möglich, danach nur noch, wenn erhebliche Teile des bereits absolvierten Studiums auf das beabsichtigte Studium angerechnet werden, Sie in einem höheren Fachsemester das Studium fortsetzen können und die zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt. Wird die Zustimmung nicht erteilt ist der Aufenthalt zu beenden und die erneute Einreise nach Deutschland aus dem Heimatland zu beantragen.
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Die Einreise zur Aufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland bedarf in der Regel der Aufenthaltsgenehmigung in der Form des so genannten Sichtvermerks oder Visums.
Wie erhalte ich ein Studentenvisum für Deutschland?
Ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigt, muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragt werden (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten).
Dabei ist u. a. erforderlich, Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. Ggfs. ist es auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte.
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.
Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Antragsformulare für einen längerfristigen Aufenthalt können auch hier heruntergeladen werden:
Visabestimmungen
Deutsche Auslandsvertretungen
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können den erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Sie können als Studienbewerber/in dieses Visum beantragen, wenn Sie von einer deutschen Hochschule einen Zulassungsbescheid für das Fachstudium erhalten haben.
Der Sichtvermerk wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung – Botschaft, Konsulat – beantragt. Die Auslandsvertretung überprüft die Finanzen und holt die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Liegen der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von 3 Wochen und 2 Arbeitstagen keine Einwände der Ausländerbehörde vor – d.h. die Ausländerbehörde ist nicht dagegen –, gilt die Zustimmung als erteilt, der Sichtvermerk kann ausgestellt werden. Der Sichtvermerk hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Der Wechsel des Studiengangs stellt einen Wechsel des Aufenthaltszwecks dar. Innerhalb der ersten 3 Fachsemester ist ein solcher Wechsel möglich, danach nur noch, wenn erhebliche Teile des bereits absolvierten Studiums auf das beabsichtigte Studium angerechnet werden, Sie in einem höheren Fachsemester das Studium fortsetzen können und die zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt. Wird die Zustimmung nicht erteilt ist der Aufenthalt zu beenden und die erneute Einreise nach Deutschland aus dem Heimatland zu beantragen.
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